Wer sein Pferd für den Lebensabend in gute Hände weitervermitteln möchte, sollte dem sogenannten Schutzvertrag stets einen Nutzungsvertrag vorziehen. Nach der herrschenden Rechtsprechung handelt es sich bei dem Schutzvertrag in der Regel um einen Kaufvertrag. Die schützenden Klauseln sind oft unwirksam. Der Nutzungsvertrag hingegen bietet die gewünschte Sicherheit.
Der Nutzungsvertrag ähnelt im Wesentlichen einem Mietvertrag. Der wichtigste Punkt ist, dass ihr bei Vereinbarung eines Nutzungsvertrages Eigentümer des Pferdes bleibt. Durch diese Rechtsstellung bleibt ihr stets handlungsfähig, wenn ein Einschreiten gegen den Vertragspartner erforderlich ist, etwa weil dieser das Pferd doch nicht wie vereinbart hält oder behandelt.
Bestimmte Klauseln sorgen dafür, dass eine Haftung oder Kostenübernahme durch den Eigentümer ausgeschlossen ist. Im Übrigen ist die Vereinbarung eines Nutzungsvertrages auch das wirksamste Mittel, um ominöse Händler oder gar Schlachtbetriebe zu entlarven. Diese werden sich auf einen solchen Vertrag gar nicht erst einlassen.
Die Küstenkanzlei berät Sie umfassend in allen Fragen zur sicheren Abgabe eures Pferdes. Gemeinsam können wir einen für Sie passenden Nutzungsvertrag entwickeln. Nutzen Sie am besten das Angebot der kostenlosen Erstberatung (ca. 10 min.) per PN, E-Mail oder unter 0431-77563613.