Ab dem 01.05.2014 greift die „Flensburger Punktereform“. Das „Verkehrszentralregister“ wird dann nicht nur zum „Fahreignungsregister“, sondern es werden auch einige Buß- und Verwarngelder deutlich angehoben.
Verstoß |
alt |
neu |
Handyverstoß |
40 € |
60 € |
Winterreifenpflicht |
40 € |
60 € |
Rechtswidriges Verhalten an Schulbussen |
40 € |
60 € |
Missachtung der Kindersicherungspflicht |
40 € |
60 € |
Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich |
40 € |
60 € |
HU-Frist mehr als acht Monate überschritten |
40 € |
60 € |
Verstoß gegen Ladungssicherungsvorschriften |
50 € |
60 € |
Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt |
50 € |
70 € |
Fahren Ohne Zulassung |
50 € |
70 € |
Vorfahrtsverstoß |
50 € |
70 € |
Fahren ohne Begleiter als 17-Jähriger |
50 € |
70 € |
nicht verkehrssicherheitsrelevante Verstöße |
|
|
Rechtswidriges Befahren einer Umweltzone |
40 € |
80 € |
Fehlendes Kennzeichen |
40 € |
60 € |
Kennzeichen abgedeckt (Glas/Folie) |
50 € |
65 € |
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage |
50 € |
65 € |
Behinderung durch Parken in einer Feuerwehrzufahrt |
50 € |
65 € |
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW |
380 € |
570 € |
Achtung: Verstöße werden zukünftig erst ab einer Geldbuße von 60 € (statt bisher 40 €) eingetragen. Nicht verkehrssicherheitsrelevante Verstöße werden zukünftig nicht mehr eingetragen.
Quelle: Mielchen, Verfehlte Transparenz bei vielfacher Verböserung – Die Reform des Verkehrszentralregisters, ZRP 2/2013 S. 45ff..