OLG Hamm, Urteil vom 27.05.2008, Az.: 10 U 63/05
Die Hufrehe ist für Pferdehalter nach wie vor eine der gefürchtetsten Diagnosen. Die für das Tier sehr schmerzhafte Krankheit führt zu deutlichen Einschränkungen in Leistung und Haltung. Für Sportpferde bedeutet sie in der Regel das Karriereaus.
Nicht selten müssen vierbeinige Patienten wegen der zunehmenden Leiden bei einem schweren Krankheitsverlauf eingeschläfert werden. Besonders tragisch ist es daher, wenn die Rehe durch eine tierärztliche Medikation ausgelöst wird. In diesen Fällen muss zwingen geprüft werden, ob ein tierärztlicher Behandlungsfehler vorliegt und dementsprechend Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
In seinem Urteil vom 27.05.2008,
Az.: 10 U 63/05 hat sich das OLG Hamm eingehend mit der Thematik beschäftigt. Der beklagte Tierarzt hatte dem S-Dressurpferd des Klägers das kortisonhaltige Medikament Volon A in einer über der
empfohlenen Menge liegenden Dosierung in beide Hüftgelenke injiziert. In unmittelbarer Folge der Behandlung trat eine akute Hufrehe auf, in deren Folge das Pferd eingeschläfert werden musste. Das
Gericht bestätigte die Auffassung der Vorinstanz, dass die Injektion für den Eintritt der Rehe und schließlich den Tod des Pferdes ursächlich waren. Der Tierarzt habe einen groben
Behandlungsfehler begangen. Der Beklagte wurde zur Zahlung eines Schadensersatzbetrages in Höhe von 19.504,31 EUR nebst Zinsen verurteilt.
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