TOP 5 Rechtsirrtümer Hundebiss

weißer Hund mit blauen Augen
Rechtsirrtümer zum Thema Hundebiss

 

Platz 1

 

Damit ich nach einem Hundebiss oder sonstigem Hundeangriff Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen kann, muss ich bei der Polizei Anzeige erstatten. – Falsch!

 

Die Geltendmachung von Ansprüchen gehört zu der zivilrechtlichen Seite des Falles. Eine Strafanzeige setzt das strafrechtliche Ermittlungsverfahren in Gang. Beides läuft vollkommen unabhängig voneinander. Die Strafanzeige ist nicht Voraussetzung für die Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche.

 

Platz 2

 

Wenn der Hundehalter keine Tierhalterhaftpflichtversicherung unterhält, habe ich eh keine Chance, meinen Schaden ersetzt zu bekommen. – Falsch!

 

In diesem Fall ist der Hundehalter persönlich für Ihren Schaden eintrittspflichtig. Weigert sich dieser, Ihren Schaden angemessen zu regulieren, können Ihre Ansprüche im Wege einer Klage geltend gemacht und anschließend auch vollstreckt werden. Mittlerweile ist der Nachweis einer Hundehalterhaftpflichtversicherung jedoch in allen Bundesländern erforderlich, um den Hund zur Steuer anzumelden und somit quasi Pflicht.

 

Platz 3

 

Einen Hundebiss beziehungsweise einen sonstigen Hundeangriff kann ich nur bei der Polizei melden. - Falsch!

 

Eine weitere Anlaufstelle, um den Vorfall zu melden ist das zuständige Ordnungsamt. Dort ist der Hund besten Falls gemeldet. Dem Ordnungsamt obliegt es, Maßnahmen wie einen Leinen- oder Maulkorbzwang sowie den sogenannten Wesenstest anzuordnen.

 

Platz4

 

Für eine Hundebissverletzung bekomme ich eh kein Schmerzensgeld. – Falsch!

 

Bereits bei einer kleineren Bissverletzung, bei der lediglich die Eintrittsstellen der Fangzähne sichtbar sind, ist in der Regel ein Schmerzensgeld von mindestens 350,00 EUR angemessen. Je schwerwiegender und langwieriger die Verletzung, desto höher fällt das Schmerzensgeld aus. Insbesondere der Verlauf der Narbenbildung spielt bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach Hundebissen eine wichtige Rolle. Übrigens: Auch ein Sturz, der durch einen Hund versursacht wurde, oder Verletzungen, die auf Grund eines Anrempelns oder Umwerfens durch den Hund aufgetreten sind, begründen einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

 

Wird der eigene Hund verletzt und entstehen Tierarztkosten, sind diese ebenfalls ersatzfähig.

 

Platz 5

 

Die Vertretung durch einen Anwalt ist immer teuer, auch wenn es um einen Hundebiss oder einen anderen Hundeangriff geht. – Falsch!

 

Soweit Sie kein (Mit-)Verschulden an dem Vorfall trifft, ist die anwaltliche Vertretung für Sie kostenlos. Die Anwaltskosten sind ein Teil des Schadens und von der gegnerischen Hundehalterhaftpflichtversicherung bzw. dem Hundehalter selbst zu übernehmen. So soll es jedem Geschädigten ermöglicht werden, seine Schadensersatzpositionen erfolgreich geltend zu machen. In der Regel ist es nur mit anwaltlicher Unterstützung möglich eine angemessene und umfassende Regulierung zu erhalten.