BGH, Urteil vom 22. Juni 2005, Az.: VIII ZR 1/05
Leider ist die Aufzucht insbesondere von „modischen“ Rassewelpen schon lange ein skrupelloses Geschäft. Hundebabies und Muttertiere leiden schrecklich unter den teilweise katastrophalen Aufzuchtbedingungen. Schwere lebensbedrohliche Erkrankungen sind die Folge.
Nach wie vor gelingt es vielen vermeintlichen Züchtern, dem Käufer diese Umstände zu verschleiern. An dieser Stelle ist noch immer sehr viel Aufklärung nötig. Auf keinen Fall sollten Käufer aus „Kostengründen“ die Augen verschließen. Mit der Frage, wer die Kosten für eine tierärztliche Notfallbehandlung eines kranken Welpen aus schlechter Aufzucht zu zahlen hat, beschäftigte sich der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 2005.
Der Kläger hatte vom Ehemann der Beklagten einen Terrierwelpen zum Preis von 390,00 EUR erworben. Kurze Zeit nach der Übergabe erkrankte das Tier an blutigem Durchfall, der durch verschiedene Bakterien verursacht worden war. Die Erkrankung war auf die unzulänglichen und unhygienischen Haltungsbedingungen bei der Beklagten zurückzuführen. In einem Telefonat hatte der Ehemann der Beklagten dem Kläger geraten, mit einem Tierarztbesuch noch zu warten. Dieser erkannte jedoch die Notsituation und brachte den Welpen umgehend zu einer Tierarztpraxis in seinem Wohnort.
Die Tierarztkosten in Höhe von
insgesamt 397,39 EUR kann er nach Auffassung des Gerichts im Rahmen des Schadensersatzes zurückverlangen. Eine Fristsetzung zur Nachbesserung sei hier entbehrlich gewesen. Laut BGH können beim
Kauf eines Tieres besondere Umstände, die nach § 437 Nr. 3 v. § 281 Abs. 2 BGB die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruches statt der Leistung rechtfertigen, dann vorliegen, wenn der
Zustand des Tieres eine unverzügliche tierärztliche Behandlung als Notmaßnahme erforderlich erscheinen läßt, die vom Verkäufer nicht rechtzeitig veranlaßt werden könnte.
Allem voran gilt jedoch: Augen (und Nase) auf beim Welpenkauf! Lassen Sie sich insbesondere nicht von Billigangeboten im Internet ködern. In der Regel vermitteln die Zuchtverbände seriöse Adressen. Doch auch hier gibt es schwarze Schafe, daher sollte der gesunde Menschenverstand immer eingeschaltet bleiben, so süß die kleinen Racker auch sein mögen. Langwierige und nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten können so vermieden werden. Doch vor allem ist es im Interesse der Tiere, wenn unseriöse Züchter und sogenannte „Welpenfabriken“ keine Abnehmer mehr finden.