Morgen startet Streik der Lufthansa Piloten – welche Rechte habe ich?

Lufthansa-Jet
Passagierrechte beim Streik

 

Im Zeitraum vom 02. April 2014 0:00 Uhr bis zum 04. April 2014 23:59 Uhr stellt die Lufthansa auf Grund des angekündigten Pilotenstreiks ihren Flugbetrieb weitgehend ein. Besonders brisant: Die Streitankündigung fällt in den Zeitraum der Osterferien in Niedersachsen und Bremen.

 

Flugstrecke

Verspätung

Entschädigung

 

bis zu 1.500 km

ab 2 Stunden

- Essen und Getränke

- zwei Telefonate

 

1.500 bis 3.500 km

ab 3 Stunden

- Essen und Getränke

- zwei Telefonate

 

ab 3.500 km

ab 4 Stunden

- Essen und Getränke

- zwei Telefonate

 

alle

ab 5 Stunden

Rückerstattung des Flugpreises

 

alle

Flug verschiebt sich auf den nächsten Tag

Kosten für die Hotelübernachtung oder Rückerstattung des Flugpreises (s.o.)

 

 

 

Achtung: Die EU-Fluggastrechteverordnung ist im Falle eines Streiks grundsätzlich nicht anwendbar. Der BGH hat entschieden, dass bei einem Streik höhere Gewalt vorliegt. Der Anspruch auf Ausgleichzahlungen bleibt den betroffenen Passagieren somit versagt. Einzig wem der Nachweis gelingt, dass die Fluggesellschaft die Folgen des Streiks nicht bestmöglich abgemildert hat, kann trotzdem auf eine Entschädigung hoffen.