Im Zeitraum vom 02. April 2014 0:00 Uhr bis zum 04. April 2014 23:59 Uhr stellt die Lufthansa auf Grund des angekündigten Pilotenstreiks ihren Flugbetrieb weitgehend ein. Besonders brisant: Die Streitankündigung fällt in den Zeitraum der Osterferien in Niedersachsen und Bremen.
Flugstrecke |
Verspätung |
Entschädigung
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bis zu 1.500 km |
ab 2 Stunden |
- Essen und Getränke - zwei Telefonate
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1.500 bis 3.500 km |
ab 3 Stunden |
- Essen und Getränke - zwei Telefonate
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ab 3.500 km |
ab 4 Stunden |
- Essen und Getränke - zwei Telefonate
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alle |
ab 5 Stunden |
Rückerstattung des Flugpreises
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alle |
Flug verschiebt sich auf den nächsten Tag |
Kosten für die Hotelübernachtung oder Rückerstattung des Flugpreises (s.o.)
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Achtung: Die EU-Fluggastrechteverordnung ist im Falle eines Streiks grundsätzlich nicht anwendbar. Der BGH hat entschieden, dass bei einem Streik höhere Gewalt vorliegt. Der Anspruch auf Ausgleichzahlungen bleibt den betroffenen Passagieren somit versagt. Einzig wem der Nachweis gelingt, dass die Fluggesellschaft die Folgen des Streiks nicht bestmöglich abgemildert hat, kann trotzdem auf eine Entschädigung hoffen.