Besonders schmerzhaft und langwierig – Hundebiss im Genitalbereich

Hund vor Eingangspforte
Schmerzhaft - Hundebiss im Genitalbereich

 

LG Ellwangen, Urteil vom 10.08.2006, 3 O 124/06

 

Wichtige Faktoren bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind die Dauer der Heilbehandlung ebenso wie der Aufwand, den der Geschädigte für seine Genesung betreiben muss. Gerade bei Hundebissen fällt die Dauer und Art der Heilbehandlung - je nach verletzter Körperregion -  sehr unterschiedlich aus.

 

Neben Bissverletzungen im Gesicht sind auch Hundebiss im Genitalbereich sehr schmerzhaft und bedürfen einer langwierigen Heilbehandlung. Dem hat das Landgericht Ellwangen im oben genannten Urteil bei der Bemessung des Schmerzensgeldes Rechnung getragen. Das OLG Stuttgart bestätigte die Entscheidung in zweiter Instanz.

 

Der Kläger hatte durch den Hundebiss eine schmerzhaft blutende Wunde im Genitalbereich erlitten. Es waren eine ambulante und eine stationäre Operation notwendig. Der Kläger war über 11 Wochen arbeitsunfähig. Bis zur vollständigen Wundheilung war der Kläger über drei Monate auf starke Schmerzmittel angewiesen. Über Wochen hinweg musste er ein Suspensorium und später Slipeinlagen tragen. Der Hoden ist stark vernarbt.

 

Unter Berücksichtigung der langwierigen und unangenehmen Heilbehandlung hielt das Gericht einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 7.500,00 EUR (nach Index nunmehr 8.304,63 EUR) für angemessen. Zusätzlich wurde dem Kläger die Möglichkeit eröffnet unabhängig vom Zeitablauf sämtliche Folgeschäden aus der Verletzung geltend zu machen (immaterieller Vorbehalt).