Wenn ich meinen Mandanten in Verkehrsunfall-, Schmerzensgeld- oder auch Forderungsangelegenheiten mitteile, dass meine Vertretung für sie kostenlos sein könnte, sind diese meist sehr überrascht. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, noch einmal über die günstige Rechtslage aufzuklären.
Das deutsche Schadensersatzrecht orientiert sich an dem Grundsatz, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als hätte es das schädigende Ereignis nicht gegeben. Im Rahmen dieses Grundsatzes soll dem Geschädigten die Möglichkeit gegeben werden, seine Ansprüche bestmöglich durchzusetzen, dies ist nur durch eine fachkundige anwaltliche Unterstützung möglich.
Daher sind die Anwaltskosten als Teil des Schadens komplett von der gegnerischen Versicherung bzw. dem Schädiger zu übernehmen, soweit den Geschädigten kein Verschulden trifft. Im Falle eines Mitverschuldens sind die Anwaltskosten anteilig zu übernehmen.
Demnach ist meine Beauftragung für sie kostenlos, soweit Sie kein Verschulden an dem schädigenden Ereignis trifft, vollkommen unabhängig davon, ob Sie rechtsschutzversichert sind. Dies gilt nicht nur bei Unfällen oder.
Schmerzensgeldangelegenheiten, sondern auch dann, wenn sich Ihr Gegner mit einer Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug befindet!
Auch bei einem Mitverschulden, lohnt sich die Hinzuziehung eines Anwalts in den meisten Fällen. Die Versicherungen zahlen bei anwaltlicher Vertretung deutlich mehr.
Lassen Sie sich diesen Vorteil nicht entgehen. Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder 0163-2887175 (24 Std. Unfallhotline) oder nutzen Sie das Onlineformular. Eine Ersteinschätzung (ca. 10 min.) Ihrer Angelegenheit ist in jedem Fall kostenlos.