Die Haftung des Pferdepensionsbetriebes Teil II - Rein- und Rausbringen

Pferd in Außenbox
Auch beim Rein- und Rausbringen geht Sicherheit vor

 

LG Köln, Urteil vom 13.01.2011, Az.: 17 O 280/09

 

Auch im täglichen Umgang mit den Pferden müssen der Stallbetreiber und dessen Personal für die Einhaltung der allgemeinen Sorgfalt sorgen. Das Führen von zwei Pferden gleichzeitig durch eine enge Stallgasse, auf der auch noch eine Schubkarre im Weg steht, stellt eine Sorgfaltspflichtverletzung dar. Dies hat das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 13.01.2011, Az. 17 O  280/09 klargestellt.

 

Allerdings war die geschädigte Pferdebesitzerin in diesem Fall nicht in der Lage, nachzuweisen, dass die Verletzung ihres Pferdes eben auf dieses fahrlässige Verhalten des Stallbesitzers zurückzuführen war. Eine Weideverletzung kam nach dem Ergebnis der tierärztlichen Begutachtung ebenso gut in Betracht. Trotz der festgestellten Pflichtverletzung ging die Klägerin hier leer aus.