Gerichtsgebühren für Betreuungsverfahren 2014 deutlich angestiegen

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Die durch das Gerichts- und Notarkostengesetz zum 1. August 2013 in Kraft getretene Änderung der Gerichtsgebühren in Betreuungssachen hat sich 2014 deutlich ausgewirkt.

 

Das Gesetz sieht für Dauerbetreuungen, die sich auch auf Vermögensangelegenheiten beziehen, nunmehr eine Mindestgebühr in Höhe von 200,00 Euro pro Jahr vor (davor: 50,00 Euro), sofern das Vermögen des Betreuten mehr als 25.000 Euro beträgt. Bei höheren Vermögen steigt auch die Gebühr. Beträgt das zu berücksichtigende Vermögen des Betreuten beispielsweise 500.000 Euro, so werden 1.000,00 Euro Gerichtsgebühren fällig – pro Jahr.
Diese Kosten lassen sich vermeiden, wenn Sie rechtzeitig einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Denn die Bestellung eines Betreuers ist nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten eines Volljährigen ebenso gut durch einen Bevollmächtigten wahrgenommen werden können (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB).

 

Quelle: Bundesnotarkammer

 

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