Schmerzensgeld Teil III- Exkurs: Der Verdienstausfall

Eule mit Büchern Exkurs Verdienstausfall
Wie berechnet man den Verdienstausfall?

 

Ist der Verletzte in einem Angestelltenverhältnis tätig, erhält er in der Regel über einen Zeitraum von sechs Wochen (42 Kalendertage) eine Lohnfortzahlung. Bereits in diesem Zeitraum kann dennoch ein Verdienstausfallschaden entstehen, etwa wenn Schichtzuschläge oder sonstige Prämien durch die Krankschreibung nicht erreicht werden können. Bei der Bezifferung des Schadens und der Beschaffung von Belegen ist der Arbeitgeber meist gerne behilflich.

Dauert die unfallbedingte Krankschreibung über den Zeitraum der Lohnfortzahlung an, erhält der Verletzt das sogenannte Krankengeld von der Krankenkasse. Dieses wird kalendertäglich bemessen. Der entsprechende Bescheid der Krankenkasse gibt Aufschluss über den Nettobetrag. Errechnet man daraus den monatlichen Auszahlungsbetrag – es sind grundsätzlich dreißig Kalendertage zu Grunde zu legen – wird schnell deutlich, dass das Krankengeld stets etwas geringer ausfällt als das reguläre Monatsgehalt. Die Gesamtdifferenz der monatlichen stellt den am häufigsten auftretenden Verdienstausfallschaden dar. Das reguläre monatliche Nettoeinkommen lässt sich anhand der letzten drei Gehaltsbescheinigungen aus den Monaten vor dem Unfallereignis bestimmen.

Etwas komplizierter verhält es sich bei Geschädigten, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind. Hier gilt  es etwaige entgangene Gewinne oder verlorene Aufträge so konkret und detailliert wie möglich nachzuweisen. Oft kann der betraute Steuerberater die notwendigen Zahlen und Fakten liefern.

In besonders schwerwiegenden Fällen, in denen ein Verletzter bedingt durch das Unfallereignis und eine damit verbundene dauerhafte Schädigung nicht in seinen Beruf zurückkehren kann, ist im Rahmen des Verdienstausfallschadens darzustellen, wie sich das Gehalt des Verletzten bei Weiterführung seiner Karriere ohne das  Unfallereignis entwickelt hätte. Die Differenz, die sich aus dem Vergleich zu der tatsächlichen durch den Unfall beeinträchtigen Karriere ergibt, stellt den Verdienstausfallschaden dar. Hier wird in den meisten Fällen die Unterstützung durch einen Sachverständigen notwendig sein.