Bürokratie beim Pferdekauf - Was sind die Papiere wert?

Entspricht der Wert der Papiere dem Kaufpreis?
Entspricht der Wert der Papiere dem Kaufpreis?

Landgericht Flensburg, Beschluss vom 19.03.2007, Az.: 2 O 302/06


Die Zeiten, in denen der Pferdekauf mit einem Handschlag über die Bühne ging, sind lange vorbei. Heutzutage lässt sich mit den Papieren, die im Rahmen des Erwerbs einen vierbeinigen Sportlers erforderlich sind, ein ganzer Ordner füllen. Neben dem Kaufvertrag und dem Protokoll für die Kaufuntersuchung kommt dem Abstammungsnachweis, dem Equidenpass und der Eigentumsurkunde des Pferdes als sogenannte Legitimationspapiere eine ganz entscheidende Bedeutung zu.


Kann ein Pferd einen solchen „Personalausweis“ nicht vorweisen oder werden die Legitimationspapiere von einer Partei einbehalten, sind Streitigkeit vorprogrammiert. Um Anwalts- und Gerichtsgebühren einer solchen Angelegenheit bestimmen zu können, muss sich der Pferderechtler die Frage stellen, was die Legitimationspapiere wert sind. Dieser Wert bildet regelmäßig den Streitwert der Angelegenheit. Das Ladgericht Flensburg ist in seinem Beschluss vom 19.03.2007, Az.: 2 O 302/06  zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Streitwert bei Streitigkeiten um die Herausgabe der Legitimationspapiere eines Pferdes nach dem jeweils vereinbarten Kaufpreis richtet. Als Argumentation wird angeführt, dass das Pferd ohne die Legitimationspapiere nicht verkehrsfähig sei. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall, hatte das Pferd für 9.000,00 EUR den Besitzer gewechselt. Die beklagte Verkäuferin hatte die Papiere zunächst zurückbehalten.


Dieser Ansatz erscheint vor dem Hintergrund zweifelhaft, dass eine Ausstellung von Ersatzpapieren durch den jeweiligen Zuchtverband in der Regel unproblematisch möglich ist. Für die Neuausstellung berechnen die Zuchtverbände lediglich Gebühren im unteren dreistelligen Bereich.