Fütterung in Reitställen – Wer haftet?

Landgericht Coburg, Urteil vom 14.01.2013 – 14 O 518/12

Das Landgericht Coburg entschied, dass ein Anspruch auf Schadensersatz bei falscher Fütterung nur dann geltend gemacht werden kann, wenn die Pflichtverletzung auf Seiten des Reitbetriebes nachgewiesen werden kann.


Die Klägerin und Eigentümerin, des im Reitbetrieb untergebrachten Pferdes, hatte dem Inhaber eine vorsätzlich falsche Fütterung vorgeworfen, die des Pferdes Kolik und dessen Tod verursacht haben sollte. Der Inhaber warf den Vorwurf daraufhin zurück und gab an, dass er das Pferd wie abgesprochen gefüttert habe.


Da auch nach der Vernehmung mehrerer Zeugen kein Beweis wegen falscher Fütterung erbracht werden konnte, lehnte das Landgericht Coburg die Klage auf Schadenersatz ab. Es führte an, dass die Klägerin in der vollen Beweislast sei und bei Zweifel ihr Anspruch nicht geltend gemacht werden könne.