Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages macht VW-Kunden erstmalig Hoffnung. Rechtsexperten gaben bekannt, dass die durch die Abgasmanipulation geschädigten Volkswagen-Kunden unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz direkt vom Autohersteller verlangen oder gar vom Kaufvertrag zurücktreten können.
Das Gutachten hat bestätigt, dass bei den manipulierten Fahrzeugen ein Sachmangel vorliegt und dem Käufer Gewährleistungsrechte zustehen. Experten vermuten weiterhin, dass es nach der Reparatur im Rahmen der Rückrufaktion mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch oder einer reduzierten Fahrleistung kommen könne. In solchen Fällen könne der Mangel im Nachhinein nicht abgestellt werden, sodass dann sogar ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich wäre.
Den betroffenen Kunden stehen also Rechte zu, die sie wahrnehmen sollten. Es besteht dringender Handlungsbedarf der Geschädigten, da die Gewährleistungsansprüche des Käufers bereits mit Ablauf des Jahres 2015 verjähren könnten. Ob die für einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder für Schadensersatz nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich durch eine juristische Prüfung des Einzelfalles genau feststellen.
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