Wer trifft für einen wichtige Entscheidungen, wenn man einmal nicht mehr in der Lage sein sollte, dies selber zu tun? Glücklicher Weise gibt es mittlerweile Möglichkeiten, bereits im Vorwege Vorsorge zu tragen - mithilfe einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann Sicherheit geschaffen werden. Doch was bedeuten diese Begriffe eigentlich genau?
Uns allen kann es passieren, dass wir durch eine Erkrankung, eine Behinderung oder einen plötzlichen Unfall nicht mehr ganz oder nur noch teilweise handlungsfähig sind, wir in Folge dessen unsere Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können und deshalb auf Hilfe angewiesen sind. In solch einem Fall kann es das Betreuungsrecht vorsehen, einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin zu bestellen. Um zu vermeiden, dass eine fremde Person stellvertretend in unserem Namen handelt, gibt es die Möglichkeit dieses Recht durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht einer anderen Person einzuräumen. Dieses kann sich, je nach schriftlicher Vereinbarung, auf alle Angelegenheiten oder nur auf bestimmte Bereiche beziehen.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit eine Patientenverfügung zu erstellen. In dieser Verfügung werden Bestimmungen über mögliche spätere medizinische Behandlungen festgehalten. Sollte man nicht mehr in der Lage sein können, über einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden, so ist der Arzt in der Pflicht, die Patientenverfügung umzusetzen, wenn diese die aktuelle Behandlungssituation betreffen sollte.
Um sicher zu stellen, dass Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im Falle des Falles auch gefunden werden, gibt es durch den Gesetzgeber die Möglichkeit, die Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) registrieren zu lassen. Nach der Eintragung im ZVR, erhält man als Eintragebestätigung kostenfrei seine persönliche ZVR-Card. Auf dieser kleinen Plastikkarte können Angaben zum Verfügungenden, sowie zu bis zu zwei Bevollmächtigten gemacht werden. Gerichte, Kliniken und Ärzte können über eine praktische Datenbank direkt auf die Informationen zugreifen.
Die Küstenkanzlei übernimmt für Sie insoweit gerne die Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung und stellt Ihnen Ihre ZVR-Card aus!
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