Für die Turnierreiter ist die Leistungs-Prüfungs-Ordnung wohl das wichtigste Regelwerk. Sie beinhaltet das gesamte Reglement des Deutschen Turniersports und wird alle fünf Jahre gemeinsam von der FN (Abteilung Turniersport) und den Landesverbänden überarbeitet. Die neuste Fassung der LPO trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Änderungen oder Klarstellungen, die sich während den Neuerscheinungsterminen ergeben, erscheinen als Kalenderveröffentlichungen. Die Turnierreiter sollten die aktuellen Regelungen also stets im Blick behalten.
1. Fliegenschutz an den Ohren (Mai 2016)
Ab sofort sind längere Fliegenhauben, die bis an das kombinierte Reithalfter heran ragen unzulässig. Der Bereich der Augen und des Nasenrückens muss frei bleiben, da andernfalls das Ohrenspiel und das Blickfeld des Pferdes beeinträchtigt werden können.
2. 2. Der Micklem-Zaum (März 2015)
Der Micklem-Zaum wird als Variante des Kombinierten Reithalfters anerkannt, da seine Wirkung dieselbe ist.
Die Benutzung eines Micklem in der Turnierprüfung ist jedoch nur ohne den Verbindungssteg zwischen dem Gebiss und den Seitenringen des Reithalfters erlaubt.
3. 3. Gebisse (laufende Änderungen, zuletzt 2015)
Aufgrund der Erweiterung des Reitsportmarktes werden folgende für alle nationalen Prüfungsarten – Zäumung auf Trense zugelassen.
- WH Ultra Soft Trense von Sprenger
- WH Ultra Trense von Sprenger mit beweglichem, glatt auf der Zunge aufliegendem, frei rollenden Teil im Mittelstück
4. 4. Hufschuhe (laufende Änderungen, zuletzt 2015)
Der Einsatz von Hufschuhen im Turniersport ist grundsätzlich erlaubt. Der Kronenrad muss dabei aber sichtbar und prüfbar sein. Solche die über den Kronenrand hinausgehen gelten als unzulässig.
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