Kein Schadensersatzanspruch bei Falschbesamung

 

OLG Hamm, Urteil vom 23.2.2010 – 19 U 133/09

 

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass bei einer Falschbesamung einer Zuchtstute kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann, sofern der Züchterin durch die Samenverwechslung kein reeller Schaden entstanden ist.

 

Die Klägerin befasste sich in ihrer Freizeit hobbymäßig mit der Zucht und Aufzucht von Pferden. Sie ließ ihre Stute damals in der Deckstation der Beklagten mit Frischsperma des von ihr ausgewählten Hengstes durch den von ihr beauftragten Tierarzt besamen. Als das Stutfohlen geboren wurde, wurde der Klägerin eine Eigentumsurkunde ausgestellt, die als Vater des Stutfohlens den von ihr ausgewählten Hengst ausweist. In Folge einer Abstammungsuntersuchung durch ein Unternehmen bayrischer Zuchteinrichtungen stellte sich heraus, dass der Vater des geborenen Stutfohlens ein anderer Hengst sei. Die Klägerin behauptete, dass es bei der Besamung zu einer Verwechslung des Spermas gekommen sei und begehrte Schadensersatz, der ihr durch die Verwechslung entstanden ist.

 

Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage ab, mit der Begründung, dass der Klägerin durch die Falschbesamung kein Schaden entstanden ist. Bereits das Landgericht hat dargelegt, dass der Klägerin kein Vermögensschaden entstanden ist. Der Behauptung der Klägerin, dass sie das Fohlen wegen der tatsächlichen väterlichen Abstammung zu einem niedrigeren Preis verkaufen müsse, konnte nicht nachgegangen werden. In Wahrheit hat die Klägerin sogar das Frischsperma eines Hengstes mit einer höheren Decktaxe erhalten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es der Klägerin allein auf die Vermarktung der Pferde ankam. Nach Auffassung des Gerichtes ist das Pferd in diesem Fall als reines Wirtschaftsgut anzusehen.

 

Das Oberlandesgericht Hamm erklärt, dass es sich bei einem Frischsamenkauf  um einen Gattungskauf handle, wonach die Beklagte der Klägerin keine bestimmte konkretisierte Samenmenge des Hengstes schulde. Die Übereignung von Samen des anderen Hengstes stelle somit ein aluid dar.

 

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