Kaum ein Stallbetreiber vermietet seine Boxen noch ohne einen Pferdepensionsvertrag mit den Einstellern zu schließen. Als Pferdehalter werden Sie also in der Regel gezwungen sein, ein solches Vertragsverhältnis einzugehen.
Die Ableitung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis kann für den Laien daher schwierig sein.
Bei der Durchsetzung von (Schadensersatz-) Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis bin ich Ihnen ebenso behilflich wie bei der Prüfung eines zu unterzeichnenden Pferdepensionsvertrages.
Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder nutzen Sie das Onlineformular.
Die Kü§tenkanzlei - Verkehrsrecht•Schmerzengseld•Pferderecht
Rechtsanwältin Lea Hogrefe-Weichhan
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