Schmerzensgeld

„…für meine Mandanten die bestmögliche Entschädigung zu erreichen, ist meine Berufung - suchen Sie sich fachkundigen Rechtsbeistand, bei Unverschulden kostenlos…!“


Aktuelles zum Schmerzensgeld

„…Auch als Opfer von Mobbing im Internet haben Sie gegebenen Falls einen Anspruch auf Schmerzensgeld…!“

Anwalt Schmerzensgeld
Rechtsanwältin Hogrefe-Weichhan

 

Landgericht Bonn, Vergleich vom 08.04.2013, Az.: 9 O 433/12

 

Cybermobbing – Das Hochladen eines Videos mit beleidigendem Inhalt auf YouTube verpflichtet zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an die verunglimpfte Person.

 

Zwei 13-jährige Schüler hatten ein Video gedreht, in dem ein gleichaltriger farbiger Mitschüler und dessen aus Afrika stammende Familie mittels eines Rap-Songs auf das Übelste beleidigt und verunglimpft wurden. Der Songtext war rassistisch und sexistisch.

 

 Die Parteien griffen den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich auf und einigten sich auf einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 5.000,00 EUR. Zudem schlossen die Parteien eine Unterlassungsvereinbarung.


Wie wird mein Fall bearbeitet?

 

1. Nach unserem Telefonat, Gesprächstermin oder E-Mailkontakt übermitteln Sie mir Ihre Unterlagen, das Formular Schmerzensgeld, das Mandantenblatt sowie eine unterzeichnete Vollmacht (gegebenen Falls mit Schweigepflichtentbindungserklärung).

 

2. Umgehend nach Erhalt wird Ihre elektronische Akte angelegt.

 

3. Noch am selben Tag wird die gegnerische Versicherung oder der Eintrittspflichtige informiert. Sind die Unterlagen vollständig, wird sofort ein erstes Forderungsschreiben versendet.

 

4. Gegeben Falls werden zudem Ihre Arztberichte angefordert und wenn notwendig, Ihre Rechtsschutzversicherung kontaktiert.

 

5. Ich setze eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen. Für die Übersendung des Arztberichtes setzte ich eine Frist von 14 Tagen.

 

6. Sie erhalten sowohl meine Schreiben als auch sämtliche eingehende Schreiben unmittelbar nach Versendung/Eingang per E-Mail. So sind Sie jeder Zeit auf dem neusten Stand.

 

7. Eingehende Zahlungsbeträge werden noch am selben Tag an Sie weitergeleitet.

 

8. Die Abrechnung meiner Gebühren erfolgt erst nach Abschluss der Angelegenheit. Trifft Sie kein Verschulden an dem Unfallereignis, rechne ich direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder dem Eintrittspflichtigen ab.

 

9. Ich verstehe die Bearbeitung Ihres Falles als „Teamwork“. Ein enger Kontakt mit Ihnen ist mir sehr wichtig. Tauchen Fragen auf, werde ich mich sofort mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte scheuen auch Sie sich nicht, mich anzurufen oder mir eine E-Mail zu schreiben, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.

 

10. Ich betreue nicht nur Mandanten in Schleswig-Holstein sondern bin BUNDESWEIT tätig!