Besonders in der kalten Jahreszeit lauern für Fußgänger und Radfahrer Gefahren auf glatten Wegen. Hat es der Verantwortliche versäumt, den Weg zu räumen und zu streuen, ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
Gerade Stürze können gravierende und langwierige Verletzungen hervorrufen. Dem Verletzen steht dann ein erheblicher Schmerzensgeldanspruch zu.
Sie sind bei Glatteis ausgerutscht und gestürzt? Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder 0163-2887175 (24 Std. Unfallhotline) oder nutzen Sie das Onlineformular.
Die Kü§tenkanzlei - Verkehrsrecht•Schmerzengseld•Pferderecht
Rechtsanwältin Lea Hogrefe-Weichhan
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