Fügt ein Hund einer Person eine Verletzung zu, sei es durch Beißen oder Umreißen, ist der Hundehalter bzw. dessen Hundehalterhaftpflichtversicherung zum Schadensersatz verpflichtet. Leider sind oft Kinder betroffen.
Gerade bei Bissverletzungen besteht die Gefahr einer langwierigen Infektion und einer entstellenden Narbenbildung. Dem Verletzen steht dann ein erheblicher Schmerzensgeldanspruch zu.
Sind Sie oder Ihr Kind von einem Hund verletzt worden? Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder 0163-2887175 (24 Std. Unfallhotline) oder nutzen Sie das Onlineformular.
Die Kü§tenkanzlei - Verkehrsrecht•Schmerzengseld•Pferderecht
Rechtsanwältin Lea Hogrefe-Weichhan
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