Jeder einzelne Schmerzensgeldanspruch ist
individuell zu beurteilen.
Der Umgang mit den Schmerzensgeldtabellen erfordert jedoch juristisches Fachwissen und viel Erfahrung, da die Urteile ausgewertet und mit dem jeweiligen neuen Fall abgeglichen werden müssen. Für den juristischen Laien ist dies schier unmöglich. Trotzdem verlangen Versicherungen häufig, dass der Geschädigte seinen Schmerzensgeldanspruch beziffert.
Sparen Sie sich lange und meistens erfolglose Internetrecherchen und kontaktieren Sie mich für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung (10 min.) der Höhe Ihres Schmerzensgeldanspruchs. Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder 0163-2887175 (24 Std. Unfallhotline) oder nutzen Sie das Onlineformular.
Die Kü§tenkanzlei - Verkehrsrecht•Schmerzengseld•Pferderecht
Rechtsanwältin Lea Hogrefe-Weichhan
Dorfstraße 73 e
24248 Mönkeberg
Wischhofstraße 1-3
24148 Kiel
© Copyright 2023 L. Hogrefe-Weichhan