Die (Schadensersatz-) Ansprüche aus einem Unfallereignis unterliegen in den allermeisten Fällen der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB.
Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung des Verjährungsverzichtes behilflich. Rufen Sie mich an unter 0431-77563613 oder 0163-2887175 (24 Std. Unfallhotline) oder nutzen Sie das Onlineformular.
Die Kü§tenkanzlei - Verkehrsrecht•Schmerzengseld•Pferderecht
Rechtsanwältin Lea Hogrefe-Weichhan
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