Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, zu dichtes Auffahren, ein Bußgeldbescheid flattert dem aktiven Autofahrer schnell einmal ins Haus.
Aber kann mir die Ordnungswidrigkeit tatsächlich einwandfrei zugerechnet und nachgewiesen werden?
Sind die verwendeten Messungen ordnungsgemäß erfolgt?
Wurde das Bußgeld richtig bemessen?
Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass in vielen Fällen zumindest eine dieser Fragen mit „nein“ zu beantworten ist. Der Bußgeldbescheid ist dann nicht rechtmäßig. Es lohnt sich also immer, einen Blick in die Ermittlungsakte zu verwerfen und den Vorgang auf Herz und Nieren zu prüfen, ganz besonders dann, wenn der Führerschein in Gefahr ist.
In der Regel werden meine Kosten von Ihrer (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung übernommen.
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Sie wurden geblitzt, oder haben eine
andere Verkehrsordnungswidrigkeit begangen und möchten wissen, mit welchem Bußgeld Sie rechnen müssen oder ob gar Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen?
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Die Kü§tenkanzlei - Verkehrsrecht•Schmerzengseld•Pferderecht
Rechtsanwältin Lea Hogrefe-Weichhan
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